Stellen Sie sich vor Ihnen passiert etwas und sie sind nicht mehr in der Lage Entscheidungen zu treffen.
Wer darf für Sie entscheiden? Welche Behandlung möchten Sie unter welchen Umständen?
Wir sichern Sie gemeinsam ab.
Jede einwilligungsfähige volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen.
Die Patientenverfügung ermöglicht Ihnen, schriftlich festzulegen, welche medizinische Behandlung erfolgen soll oder
zu unterlassen ist, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.
Auf diese Weise behalten Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht, auch wenn Sie entscheidungsunfähig sind.
Ein weiterer Vorteil der Patientenverfügung ist, dass Sie Ihren Angehörigen die Sicherheit geben, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen. Haben Sie keine Patientenverfügung verfasst kann diese Entscheidung eine große Belastung für Ihre Angehörigen sein.
Wichtig: Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihre Patientenverfügung anzupassen, wenn sich Ihre Wunsche und Vorstellungen ändern.
Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen möchten, sollten Sie darüber nachdenken, was Ihnen im Zusammenhang auf folgende Fragen wichtig ist:
Wir helfen Ihnen diese und weitere Fragen zu beantworten und vor allem schriftlich festzuhalten.
Sie bekommen bei uns vor Ihrem Termin einen Vordruck einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ausgehändigt und
können in Ruhe über die einzelnen Fragen nachdenken.
Wenn Sie Ihre Patientenverfügung gemeinsam mit Ihrem Arzt besprochen und unterschrieben haben, digitalisieren wir Ihre Patientenverfügung zusätzlich für Ihre Patientenkartei. Für den Fall der Fälle ist Ihre Patientenverfügung so schnell zugänglich.
Haben Sie Fragen sprechen Sie uns gerne an.
In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die für Sie in alltäglichen organisatorischen Dingen tätig werden, wenn Sie alters- und/oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenständige Entscheidungen treffen können.
Eine bevollmächtigte Person darf für Sie rechtskräftige Entscheidungen, zum Beispiel in Vermögens-, Wohnungsangelegenheiten sowie zu Gesundheitsfragen treffen.
Mit einer Vorsorgevollmacht haben Sie folgenden Vorteil:
Sie bestimmen Ihre/n gesetzliche/n Vertreter selbst und dieser kann sofort für Sie tätig werden.
Haben Sie keine Vorsorgevollmacht, bestimmt das Gericht einen gesetzlichen Vertreter für Sie.
In der Vorsorgevollmacht werden folgende Fragen geklärt:
Die Vorsorgevollmacht ist die ideale Ergänzung zur Patientenverfügung.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.